Und offenbar sahen es viele Anwesende beim Thema Abwasserreglement ähnlich wie hier im Blog beschrieben: Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf widerspricht dem Verursacherprinzip und ist ungerecht. Und so wurde er mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt. Ein grosses Dankeschön an dieser Stelle an jene, die mitgeholfen haben, die Details dieses Entwurfes bekannt zu machen und alle, die sich, teilweise zum ersten Mal, die Zeit genommen haben, an der Versammlung teilzunehmen.
Der Gemeinderat kommt damit am Willen des Stimmvolks nicht vorbei und muss das vorgestellte neue Reglement nun überarbeiten. Es bleibt abzuwarten, wie ein neuer Entwurf aussehen wird und ob die Argumente aus der Gemeindeversammlung in die nächste Version einfliessen werden.
Wer an der Versammlung nicht teilnehmen konnte und sich über die Ergebnisse informieren möchte, kann über den folgenden Link der Freiburger Nachrichten, der nächste Woche frei verfügbar sein wird, einen entsprechenden Artikel aufrufen:
https://www.freiburger-nachrichten.ch/see/das-reglement-entspricht-nicht-dem-verursacherprinzip
Auch La Liberté hat am 31. Mai berichtet. Online ist der Artikel für 1,50 Franken verfügbar:
https://www.laliberte.ch/news/regions/canton/non-au-nouveau-reglement-sur-l-epuration-des-eaux-519935
Im Murtenbieter, allerdings nur in der Print-Ausgabe, findet sich ebenfalls am 31. Mai ein Beitrag über die Abstimmung.
In den nächsten Wohen wird auch das Protokoll der Sitzung auf der Seite www.courtepin.ch veröffentlicht. Der Link wird an dieser Stelle dann noch ergänzt.
M. B.
Gern lassen wir auch einen weiteren Einwohner der Gemeinde zu Wort kommen:
Nachdem die versammelten Bürgerinnen und Bürger am 27. Mai das vorgeschlagene Abwasserreglement mit überwältigender Mehrheit abgelehnt und an den Gemeinderat zurückgewiesen haben, darf man nun gespannt sein, wie die Behörde die Forderung nach der Umsetzung des Verursacherprinzips in der neuen Vorlage einbringen wird.
Der Vertreter des zuständigen Ingenieurbüros Fuchs hat postuliert, dass das Reglement von allgemeiner Tragweite sein müsse und aus verwaltungstechnischen Gründen nicht "à la carte" für jeden Grundstückbesitzer einzeln erstellt werden könne. Verständlich zwar, aber dennoch oder gerade deswegen muss die neue Berechnung jene Elemente mit einbeziehen und so gewichten, die es erlauben, das Verursacherprinzip ohne übermässigen Verwaltungsaufwand in die Tat umzusetzen. Denn Ungerechtigkeiten schaffen MIsstrauen gegenüber der Behörde und unter den Bürgerinnen und Bürgern, wo Bevorzugte und Benachteiligte einander spinnefeind werden.
Die neue Vorlage muss aus meiner Sicht hauptsächlich Klarheit schaffen über:
- die Detail-Berechnung für Grundgebühr und Taxe für Abwasser
- die Überlegung, ob man aus ökologischen Gründen sogenanntes "Luxuswasser" berücksichtigen sollte
- die Abklärung, welche Elemente (Anzahl Wohnungen, IBUS, (überbaute) Fläche ...) überhaupt Bestandteil der Berechnung sein sollen und ob es nicht sinnvoller wäre, den Preis für den Wasserbezug zu erhöhen, um dem Verursacherprinzip stärker Rechnung zu tragen
F. B.