Sonntag, 26. Juli 2020

Finde den Fehler

Bereits vor einiger Zeit haben wir beim Gemeinderat angefragt, wie künftig die Vekehrsführung in Villarepos aussehen soll, insbesondere auf der kleinen Strasse Le Petit Contour. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass man begonnen hatte, ein Trottoir zu bauen und die Strasse nun so schmal wird, dass ein zweispuriger Verkehr ausgeschlossen scheint.

Vom Gemeinderat erhielten wir die Antwort, dass man derzeit darüber diskutieren würde. Diese "merkwürdige" Antwort wirkt nun noch absurder, wenn man sich die fortschreitenden Bauarbeiten anschaut:


An dieser Stelle hier ist die Strasse nur ca. 3 Meter breit. Der Bordstein ist so hoch, dass man, was ohnehin gefährlich wäre, nicht einfach auf das Trottoir ausweichen kann. Doch wie kann es sein, dass dieser Umstand offenbar bei der Planung niemandem aufgefallen ist und man erst JETZT; nachdem die Strasse fast fertig ist, darüber nachdenkt, wie man künftig den Verkehr dort führen will?

Der Bus, der nach derzeitigem Stand weiterhin diese Strasse nutzen muss, um die neue Haltestelle zu bedienen, hatte bisher schon grosse Schwierigkeiten beim Abbiegen. Nun, mit Trottoir, dürfte das noch einmal schwieriger werden. Um so mehr, als dass es einen weiteren neuen "Flaschenhals" geben wird:


Eine tolle Lösung! Zumindest der fliessende Verkehr ist damit sicherlich gut ausgebremst, wenn nicht mal auf der Kreuzung zwei Fahrzeuge problemlos aneinander vorbeifahren können. Also Ziel von VALTRALOC erreicht?

Ach ja, und wie war das mit dem Grund, weshalb die Einsprachen zum Waaghaus nicht bearbeitet werden konnten und das geschützte Haus unbedingt sofort abgerissen werden musste? War das nicht wegen der Bauarbeiten, bei denen das Haus immens gestört hätte? Komisch, sieben Wochen später tut sich auf diesem Platz - nichts:


Donnerstag, 9. Juli 2020

Erfreulich

Zuletzt haben wir gegenüber dem Gemeinderat und dem Oberamt mehrfach darauf hingewiesen, dass die Baute, speziell der Umschwung auf dem Grundstück 2652, nicht der Baubewilligung entspricht.

Wer oder was dort nun konkret den Anstoss gegeben hat, spielt keine Rolle, wichtig und sehr erfreulich ist jedoch, dass der "Acker" rund um das Haus verschwunden ist. Auch wenn nach unserem Verständnis der das alte Baureglement von Villarepos, das die Erstellung eines Spielplatzes fordert, noch gültig ist, kann jetzt zumindest eine Grünfläche als Erholungsplatz entstehen:



Wenn nun auch noch der in der Stellungnahme des Kulturgüteramtes geforderte Grünstreifen entlang der Strasse angelegt würde, um den Anblick des Parkplatzes ein wenig zu kaschieren, wären alle Auflagen erfüllt und das geschützte Ortsbild wieder ein wenig aufgewertet. 


Mittwoch, 1. Juli 2020

Ein Unglück kommt selten allein

Nun zittert auch ein Ofenhaus um sein Überleben…

Von Franz Boschung


Es ist keinen Monat her, als am Dienstagmorgen um sieben Uhr die Maschinen der Strassenbaufirma auffuhren und das Waaghaus von Villarepos, ein Zeuge der landwirtschaftlichen Prosperität des Dorfes unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg und zu Beginn der goldenen Zwanzigerjahre, innert kürzester Zeit dem Erdboden gleichmachten.
Alle vorausgegangenen Bemühungen der Freunde des geschützten Kulturgutes wurden desavouiert.

Unter den gleichgültigen Blicken des zuständigen Gemeinderats und des eifrigen aber wenig kommunikativen Ingenieurs, denen die Geschichte und das Kulturgut des im ISOS (Inventar der schützenswerten Dorfbilder der Schweiz) als «von regionaler Bedeutung A» klassifizierten Dorfbildes von Villarepos wenig bedeuten dürfte, fand nicht ein Abbau, sondern buchstäblich der Abbruch des Waaghauses statt. Die damit beauftragte Firma verfügt ohnehin nicht über die erforderlichen Qualifikationen, die für die sorgfältige Rettung des Waaghauses erforderlich gewesen wären. 

Für diese «Nacht- und Nebelaktion» gab und gibt es keine Rechtfertigung: die hängigen Einsprachen hat der Gemeinderat selbstherrlich übergangen und lädt erst 10 Tage nach (!) vollbrachter Missetat zu einer Versöhnungssitzung ein. Eine wahnsinnige Zumutung an mündige Bürge und Steuerzahler! Und das, obwohl es überhaupt keinen Grund zu dieser blitzartigen Zerstörungsaktion gab: Noch heute, drei Wochen nach dem Abbruch, ist der Platz leer und dient der Baufirma lediglich als Abstellplatz für Kies und Steine.

Der sorglose Mieter des Schlosses von Murten hielt unverdrossen an einer offenbar 2016 gewährten Abbruchbewilligung fest. Er, der sich sonst gerne ein kulturfreundliches Mäntelchen umhängt, so etwa als Präsident der «Murten classics», zeigte die Kehrseite seines Kulturverständnisses und setzte sich damit einen echten «Markstein» für seine fünfte (!) Amtsperiode. 

Den Freunden für den Erhalt des Waaghauses bleibt noch die Hoffnung, dass die Gemeinde den Wiederaufbau dieses einmaligen Erbes ohne Verzögerung an die Hand nimmt und nicht erst am Sankt Nimmerleinstag. Umso mehr, als der Leiter des Kulturgüteramtes das Waaghaus als «Rarität» bezeichnet hat (FN vom 12.Juni 2020). Unbegreiflich nur, dass er es nicht mit allen Mitteln verteidigt hat, wo doch eine Lösung mit dem Leiter des kantonalen Büros für Valtraloc auf dem Tische lag. Der weise Satz von Dr. med. Andres Bircher 

« Wahre Helden fallen nicht um! » 

ist hier zur blossen Makulatur degradiert geworden.  

Ein weiterer schwerer Angriff auf die Eliminierung des Kulturgutes von Villarepos hat soeben seinen Anfang genommen: ein altes in Privatbesitz befindliches und inventarisiertes Ofenhaus im geschützten Perimeter, eines der letzten noch erhaltenen Ofenhäuser, soll abgerissen werden. Kommt hinzu, dass der Bauherr das Gesuch um den Abbruch eines «Unterstandes» und nicht vorschriftsgemäss eines „geschützten Ofenhauses“ eingereicht hat. Ob sich der Gemeinderat auf ein solches Täuschungsmanöver einlassen wird?

Die Einsprache gegen das geplante Vorhaben läuft. Man darf also gespannt sein, wie das kantonale Kulturgüteramt (KGA) in diesem Fall reagiert. Was beim Waaghaus nicht der Fall war, erwarten die Freunde des Kulturgutes diesmal: ein dezidiertes, entschiedenes Verbot des Abbruchs, ohne Wenn und Aber. 

Der Zustand des Ofenhauses mag Besorgnis auslösen. Doch das ist kein Grund, es nicht zu erhalten. Ganz im Gegenteil: Mit der Rettung ist die Botschaft verbunden, dass sowohl die öffentliche Hand als auch der Privateigentümer von geschütztem Kulturgut Mitverantwortung tragen, dass die Zeugen des Schaffens, der Eigenart und des Geistes der Vorfahren erhalten und an die kommenden Generationen weitergegeben werden. 

Wenn in diesem Staat innert Wochen Millionen und Milliarden für den Schutz vor Corona-Viren locker gemacht werden können, dann muss es doch möglich sein, auch für den Schutz des baulichen Kulturgutes ein paar Tausend Franken zur Verfügung zu stellen.
Wir gehen davon aus, dass das KGA an diese Rettungsarbeiten grosszügig beitragen wird.

Gelegen kommt da das Zitat von Stefan Kunz, Generalsekretär des Schweizer Heimatschutzes, im Zusammenhang mit dem Begehren  einiger Bundesparlamentarier um Erhöhung der Beihilfen für den Schutz der historischen Bauten (LL vom 30. Juni 2020):

« Investir dans la sauvegarde du patrimoine, c’est soutenir l’économie locale et ses artisans spécialisés ».

Und in der gleichen Ausgabe der LL sagt der Leiter des Freiburger KGA :

« Le patrimoine est étroitement lié à l’identité d’une société. Celle-ci a besoin d’un ancrage dans le temps et de pouvoir se raconter sa propre histoire. On peut établir une analogie avec la mémoire des événements: lorsque les témoins vivants disparaissent, il faut pouvoir se souvenir du passé, à travers des documents ou des écrits. Les bâtiments documentent le passé… » 


Ende Juni 2020