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Foto: andreas-mathys.com |
Sonntag, 14. Juni 2020
Die Zerstörung des Waaghauses von Villarepos
Montag, 8. Juni 2020
Beharrliches Schweigen
Ergänzt am 12. Juni, erneut ergänzt am 2. Juli
Als die alte Kirche im Jahre 1984 abgerissen wurde, ist ein wesentlicher Teil des historischen Ortsbildes von Villarepos für immer zerstört worden. Um den Charakter des Dorfzentrums nicht noch weiter zu verschandeln, setzen sich verschiedene Einwohner dafür ein, neue Bauvorhaben daraufhin zu prüfen, ob sie sich optisch im Wesentlichen in das Dorfbild einfügen, und vorhandene Bauten zu bewahren. Hier seien beispielhaft die Erhaltung des Dorfbrunnens, des Waaghauses oder des Joe-Siffert-Hauses genannt. Durch Einsprachen und einen nicht unerheblichen finanziellen Einsatz vorerst verhindert werden konnte die Vernichtung der historischen Grünfläche im Zentrum durch den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern mit über 40 Aussenparkplätzen auf engstem Raum.
Die Einhaltung von Bauvorschriften einerseits und die dem Ortsbild angepasste optische Gestaltung andererseits wurde auch beim Baugesuch für das Grundstück 2652 angemahnt. Im Speziellen ging es hier unter anderem um den laut Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) im Artikel 63 vorgeschriebenen Spielplatz sowie gartenbauliche Elemente, um den Anblick des grossen Parkplatzes, der im Vergleich zu den Vorgärten vieler anderer Häuser wie ein Fremdkörper wirkt, zumindest etwas zu kaschieren.
Doch anstatt die sachlichen Argumente der Einsprechenden ernst zu nehmen, wurde ihnen vom Kantonsgericht die Zahlung einer Entschädigung auferlegt, da sie keine Nachbarn und damit nicht einspracheberechtigt seien. Und das, obwohl es in der Einsprache um Sachmängel ging, die nichts mit dem persönlichen Interesse eines Nachbarn zu tun haben.
Und so wurde das Baugesuch gut geheissen und umgesetzt. Seit ein paar Monaten wird es nun bereits bewohnt, und wir fragten uns, warum weder der vorgeschriebene Spielplatz gebaut, noch die vom Kulturgüteramt geforderte Bepflanzung entlang der Strasse angelegt wurde. Schliesslich muss eine Bauabnahme stattgefunden haben, um eine Bezugsbewilligung zu erhalten. Dort hätten diese Mängel auffallen müssen.
Und so stellten wir genau diese Frage am 20. April dem Gemeinderat. In einer ersten kurzen Antwort teilte man uns mit, dass wir keinen entscheidenden Nachteil durch die Baubewilligung hätten, und daher Beantstandungen durch uns nicht gültig seien. Mit anderen Worten - ob Mängel vorliegen oder nicht, hat uns nicht zu interessieren. Immerhin sagte man uns zu, die Anmerkungen bei der Bauabnahme einfliessen zu lassen.
Doch halt - die Bauabnahme musste doch bereits stattgefunden haben, wenn doch das Haus schon bewohnt wird?! Also entweder hat man sich für das Verfassen der kurzen Antwort nicht einmal die Mühe gemacht, das Dossier anzuschauen, oder es gab bisher keine Abnahme und damit auch noch keine Bezugsbewilligung.
Darauf angesprochen, teilte man uns zwei Tage später lapidar mit, dass alle bei der Abnahme festgestellten Mängel grundsätzlich gerügt und korrigiert würden, ohne jedoch die konkrete Frage zu beantworten, ob die von uns erwähnten Sachverhalte im konkreten Fall angemahnt wurden.
Wir fragten daraufhin das Oberamt an, ob die Baute denn gesetzeskonform sei. Die Anfrage wurde jedoch auch dort nicht beantwortet, sondern einfach wieder zurück an die Gemeindeverwaltung geleitet. Von dort erhielten wir diesmal Anwort mit einem anderen Argument: Klassische Spielplätze seien im Gemeindebaureglement (GBR) von Villarepos nicht vorgesehen und müssten damit auch nicht erstellt werden. Die "Grünfläche" (die dann also einen Erholungsplatz darstellen müsste, um dem Reglement Rechnung zu tragen) entspräche den bewilligten Plänen.
Welche Grünfläche aber soll das sein?
Diese hier vielleicht?
Oder diese?
"Daher möchte ich gern - grundsätzlich - wissen, welche Anforderungen Ihre Verwaltung an die Erstellung von Spiel- und Erholungsplätzen lt. Art. 63 RPBR stellt. Wie wollen sie ohne eine solche Definition eine sorgfältige Bauabnahme durchführen? Diese Frage habe ich nun mehrfach gestellt - ohne Antwort, wie Sie gern dem Mailverkehr entnehmen können.
Dans le cas de la construction de l’article 2652, le contrôle a eu lieu et les éléments y relatifs ont été émis." Zitat Ende. Mit anderen Worten - der Acker auf dem Bild oben ist ein von der Baupolizei abgenommener Erholungsplatz.
Sonntag, 1. März 2020
Der Dorfbrunnen von Villarepos im Rahmen von VALTRALOC
Dieser kurze Rückblick auf die Geschichte der letzten 50 Jahre des Dorfbrunnens von Villarepos decken auf, dass der Strassenbau für dieses altehrwürdige bauliche Kulturgut stets eine Bedrohung darstellte. Schädlich wirkte sich bei diesen Arbeiten jeweils auch die damit verbundene Erhöhung des Strassentrassees aus.
Die neuesten Bauvorhaben im Rahmen von VALTRALOC bestätigen diese Regel. Deshalb muss heute alles getan werden, den Brunnen nicht nur zu erhalten, sondern seinen Wert zur Geltung zu bringen und ihn weiterhin für Mensch und Tier zur frohen Begegnung werden zu lassen. Auf diese Weise werden auch alle bisherigen öffentlichen und privaten Engagements für den Schutz des Brunnens honoriert.
Zum besseren Verständnis unserer Forderungen begleiten einige Details und Besonderheiten die nachfolgende geschichtliche Zusammenfassung.
1943
Die Gemeindestrasse ist noch nicht asphaltiert. Die Naturstrasse vor dem Brunnen gibt die Brunnenbecken ganz frei.
Der Brunnenstock und das grosse Becken werden erneuert. Für das grosse Becken kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: a) das bisherige Becken erhält einen Betonüberzug (d.h. dass sich unter dem Betonkleid noch das alte Becken aus Muschelkalk befindet, oder b) das Becken wird an Ort und Stelle mit Beton aufgebaut.
Das Bild macht die Erneuerung von Brunnenstock und Betonbecken deutlich.
1943 bis 1997
Die Gemeindestrasse bekommt eine neue Linienführung und wird asphaltiert.
Das Trassee der Strasse wird angehoben, was zur Folge hat, dass der untere Teil des Beckens von 1794 unter den Boden zu liegen kommt und dass die Inschrift am Becken teilweise überdeckt wird. Dieser Schaden wird offenbar widerstandslos hingenommen und bleibt unbeachtet bis 1997.
1998
Auf Anregung der neuen Eigentümer des maison du charron (Boschung) nehmen die Gemeinde und Boschung gemeinsam, unter Kostenaufteilung, die Neugestaltung des Brunnengeländes und des Hausplatzes vor. Zu Lasten Gemeinde fallen die 48 m2 um den Brunnen mit den 2 Bäumen unterhalb des Brunnens (ca. CHF 5‘000), zu Lasten Boschung der Vorplatz des maison du charron mit den 2 Bäumen oberhalb des Brunnens (ca. CHF 16‘000).
Anlässlich dieser Neugestaltung entfernt die Gemeinde ein drittes kleineres Becken, das wahrscheinlich in den 50er oder 60er Jahren am Becken von 1943 angefügt worden war, aus welchen Gründen auch immer. Diese Räumung erscheint zwar bedauerlich, kann aber insofern hingenommen werden, als sich auf den überlieferten alten Plänen stets nur 2 und nicht 3 Becken vorfinden.
Bei der Neugestaltung kamen am ersten Becken die Raute, die Initialen I und F sowie die Jahreszahl 1794 zum Vorschein. Um dieses ganze Relief zu schützen, wurde die umgebende Pflastersteinfläche nicht bis satt an das Becken verlegt, sondern mit einem Abstand von einigen Zentimetern. Hingegen blieb die Höhe der Pflasterung
mit Tegula-Roma-Steinen auf Strassenhöhe, was für Mensch und Tier einen einladenden und kommoden Zugang zum Brunnen von der Strasse her und rund um den Brunnen erlaubt. Den Übergang von der Pflasterung zur Strasse bildet eine Reihe Kopfsteinpflaster, die bis zum gegenwärtigen Eingriff bestehen blieb.
1998 bis 2010
Vor 1994 und bis 1998 besorgen die Bewohner des maison du charron (Boschung) die Pflege des Brunnens. Der Einbau einer Rohrleitung für das Überwasser wird privat finanziert. Nach der Erneuerung von 1998 geht die Brunnenpflege an die Gemeinde über. Diese Aufgabe wird zunehmend vernachlässigt und in den Jahren 2007 und 2008 fällt sie fast völlig aus. Der Brunnen gibt ein desolates Bild ab.
An der Gemeindeversammlung vom Dezember 2008 schlägt der Gemeinderat den Abbruch des Brunnens vor und beantragt dafür einen Kredit von CHF 6500 ins Budget 2009 aufzunehmen.
2009 schreiben die Brunnenfreunde: "Dans le cadre du projet VALTRALOC, les auteurs proposent la réalisation d’un obstacle de circulation accompagné d’un passage de piétons entre la fontaine et la place devant le cimetière. Cela garantirait d’une part la sécurité des piétons et représenterait une liaison idéale et souhaitée entre la place de la fontaine et la future place du village."
2010 bis 2014
Die Jahre sind gekennzeichnet durch ein langes Seilziehen zwischen Gemeinderat und Brunnenfreunden. Schwerpunkte:
- Petition der Freunde mit über 200 Unterschriften (2009),
- Gründung der Vereinigung der Freunde des Brunnens (2010),
- Aufschub des Brunnenabbruchs,
- Übernahme der Brunnenreinigung durch Boschung, bis 2015,
- Unterschutzstellung des Brunnes durch das KGA,
- Aufnahme des Brunnens ins Verzeichnis der geschützten Kulturgüter der Gemeinde,
- Aktivitäten, Publikationen und Sammelaktionen des Vereins der Brunnenfreunde usw.
2014
Restauration des Brunnens durch die Brunnenfreunde. Finanzierung (ca. CHF 45‘000 dank Sammelaktionen und Mitgliederbeiträgen). Schwerpunkte:
- Totale Freilegung der Becken und Inschriften;
- Renovation des Beckens von 1794 und Erleichterung der Zugänglichkeit dank dem Einbau einer kleinen Stufe zwischen dem Becken von 1794 und der Strasse;
- Einbau einer Sickerleitung strassenseitig, abgedeckt mit Natursteinen;
- Brunnenstock aus Muschelkalk;
- Sanitäranlage: Schacht mit Ventil für Zufuhr Quellwasser, Brunneneinlauf aus Messing, Überlaufventile aus Messing usw.
- Trinkwasserzufuhr mit Schacht und Ventil.
Über- bzw. Rückgabe des renovierten Brunnens an die Gemeinde. Pflege und Unterhalt des Brunnens gehen wieder an die Gemeinde.
2015
Die Gemeinde verlängert die Leitung für das Überwasser des Brunnens bis zum Ruisseau du Grassey.
2019/2020
Die vor wenigen Tagen Im Rahmen der zweiten Etappe VALTRALOC strassenseitig begonnen Arbeiten beeinträchtigen den Wert des Brunnens, seine Integration ins Dorfzentrum und den freien und zwangslosen Zugang massiv.
So nicht! - meinen wir und beatragen die unverzügliche Neuplanung dieses sensiblen Strassenabschnitts. Unverständlich sind für uns auszugsweise:
- die Ersetzung der bisherigen bestehenden Kopfsteinpflästerung zur Markierung des Strassenrandes, mit einer überhöhten Reihe Betonriemen;
- die Verdeckung der Inschriften am alten Becken;
- die Entfernung der 2014 eingebauten Sickerleitung;
- die Erschwerung, wenn nicht das Verunmöglichen des Zugangs zum Brunnen und die Erhöhung der Gefahr für Kinder;
- der Einbau einer Reihe von geschnittenen Granitstelen unmittelbar vor dem Brunnen; sie vertragen sich nicht mit dem Muschelkalk des Brunnens und machen überhaupt keinen Sinn;
- die Zu- und Ausfahrt der Parzelle 2051 (Boschung) und die Bedienung des Briefkastens entbehren jeglicher Logik.
Aus diesen Gründen müssen diese Arbeiten neu geplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Brunnen, Strasse, Privatgrund und Begegnungszone miteinander in Einklang gebracht werden, über sture Abgrenzungen hinweg, so wie dies 1998 der Fall war. Sachverständige und Spezialisten müssen angehört werden.
Samstag, 1. Juni 2019
Grosser Andrang in Courtepin
Und offenbar sahen es viele Anwesende beim Thema Abwasserreglement ähnlich wie hier im Blog beschrieben: Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf widerspricht dem Verursacherprinzip und ist ungerecht. Und so wurde er mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt. Ein grosses Dankeschön an dieser Stelle an jene, die mitgeholfen haben, die Details dieses Entwurfes bekannt zu machen und alle, die sich, teilweise zum ersten Mal, die Zeit genommen haben, an der Versammlung teilzunehmen.
Der Gemeinderat kommt damit am Willen des Stimmvolks nicht vorbei und muss das vorgestellte neue Reglement nun überarbeiten. Es bleibt abzuwarten, wie ein neuer Entwurf aussehen wird und ob die Argumente aus der Gemeindeversammlung in die nächste Version einfliessen werden.
Wer an der Versammlung nicht teilnehmen konnte und sich über die Ergebnisse informieren möchte, kann über den folgenden Link der Freiburger Nachrichten, der nächste Woche frei verfügbar sein wird, einen entsprechenden Artikel aufrufen:
https://www.freiburger-nachrichten.ch/see/das-reglement-entspricht-nicht-dem-verursacherprinzip
Auch La Liberté hat am 31. Mai berichtet. Online ist der Artikel für 1,50 Franken verfügbar:
https://www.laliberte.ch/news/regions/canton/non-au-nouveau-reglement-sur-l-epuration-des-eaux-519935
Im Murtenbieter, allerdings nur in der Print-Ausgabe, findet sich ebenfalls am 31. Mai ein Beitrag über die Abstimmung.
In den nächsten Wohen wird auch das Protokoll der Sitzung auf der Seite www.courtepin.ch veröffentlicht. Der Link wird an dieser Stelle dann noch ergänzt.
M. B.
Gern lassen wir auch einen weiteren Einwohner der Gemeinde zu Wort kommen:
Nachdem die versammelten Bürgerinnen und Bürger am 27. Mai das vorgeschlagene Abwasserreglement mit überwältigender Mehrheit abgelehnt und an den Gemeinderat zurückgewiesen haben, darf man nun gespannt sein, wie die Behörde die Forderung nach der Umsetzung des Verursacherprinzips in der neuen Vorlage einbringen wird.
Der Vertreter des zuständigen Ingenieurbüros Fuchs hat postuliert, dass das Reglement von allgemeiner Tragweite sein müsse und aus verwaltungstechnischen Gründen nicht "à la carte" für jeden Grundstückbesitzer einzeln erstellt werden könne. Verständlich zwar, aber dennoch oder gerade deswegen muss die neue Berechnung jene Elemente mit einbeziehen und so gewichten, die es erlauben, das Verursacherprinzip ohne übermässigen Verwaltungsaufwand in die Tat umzusetzen. Denn Ungerechtigkeiten schaffen MIsstrauen gegenüber der Behörde und unter den Bürgerinnen und Bürgern, wo Bevorzugte und Benachteiligte einander spinnefeind werden.
Die neue Vorlage muss aus meiner Sicht hauptsächlich Klarheit schaffen über:
- die Detail-Berechnung für Grundgebühr und Taxe für Abwasser
- die Überlegung, ob man aus ökologischen Gründen sogenanntes "Luxuswasser" berücksichtigen sollte
- die Abklärung, welche Elemente (Anzahl Wohnungen, IBUS, (überbaute) Fläche ...) überhaupt Bestandteil der Berechnung sein sollen und ob es nicht sinnvoller wäre, den Preis für den Wasserbezug zu erhöhen, um dem Verursacherprinzip stärker Rechnung zu tragen
F. B.