Sonntag, 18. September 2016
Bauvorhaben RF 2133
Im August 2015 wurde das erste der drei Bauvorhaben im geschützten Dorfbild von Villarepos im Amtsblatt Nr. 32 des Kantons Freiburg veröffentlicht. Auf der Parzelle RF 2133 (1'049 m²) will die Firma
ImmoFly K&B Sàrl
7 Wohnungen und 15 (10) Aussenparkplätze
bauen. Die Bausumme für das geplante Mehrfamilienhaus inklusive Sonnenkollektoren, Parkplätzen und Aussenanlagen beträgt gemäss Angaben in den Unterlagen des Baugesuchs lediglich 1,4 Millionen Franken!
Geplant ist der Bau von zwei 4-Zimmer-Wohnungen, drei 3-Zimmer-Wohnungen und zwei 2-Zimmer-Wohnungen.
Bevor Sie weiter lesen, überlegen Sie doch vielleicht einmal kurz, wie gross die Wohnfläche Ihrer Zimmer ist ...
In diesem Projekt verfügt die 2-Zimmer-Wohnung im Nordostteil des Erdgeschosses inkl. Küche und Bad über eine Gesamtfläche von lediglich 39.4 m²! Die 3-Zimmer-Wohnung auf der gleichen Ebene hat eine Wohnfläche (inklusive Bad und Küche) von 51.6 m². Abgesehen davon, dass der Bauherr sich bisher nicht abschliessend geäussert hat, ob die Wohnungen verkauft oder vermietet werden sollen, stellt sich die Frage, wer derart kleine Wohnungen in einem Ort ohne Einkaufsmöglichkeiten und kaum erwähnenswertem ÖV bewohnen soll?
Um diesen Mangel auszugleichen, waren zunächst 15 Parkplätze geplant. Für vier dieser Parkflächen hat die Gemeinde sogar eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da der Platz auf der Parzelle nicht ausreichte. Damit jedoch u. a. der laut Gesetz notwendige Spielplatz noch realisiert werden kann, wurde nach mehreren Einsprachen die Anzahl kurzerhand auf 8 Parkplätze verringert. Da dies wiederum jedoch nicht den Anforderungen der geltenden Reglemente entspricht, sind im neuesten Entwurf nun 10 Parkplätze vorgesehen, die auf dem engen Raum untergebracht werden müssen.
Wenn tatsächlich nur diese 10 Parkplätze für sieben Wohnungen gebaut werden können oder dürfen, werden künftig die Bewohner, die ein Auto benötigen, aber keinen Parkplatz haben, irgendwo anders im Dorf parkieren (müssen) ... Zum Beispiel auf dem geplanten Gemeindeparkplatz.
In der Zwischenzeit haben alle involvierten Stellen grünes Licht gegeben. Das Amt für Mobilität MobA geht von einem Mehrverkehr von ca. 24 Fahrzeugen täglich aus, was keine signifikante Erhöhung des Verkehrs darstelle.
Das Bauvorhaben wurde von allen zustimmungspflichtigen Stellen ohne Berücksichtigung der Nachbarprojekte beurteilt, obwohl z. B. die Zufahrt und Erschliessung der dahinter liegenden Parzelle RF 2132 nur über das hier beschriebene Grundstück möglich ist! Auch dort soll ein riesiges Projekt inklusive 20 weiteren Parkplätzen starten.
Wie allein nur schon während der Bauphase die Zufahrt für Baufahrzeuge, Camions usw. über eine 3,5 m breite Zufahrt gewährleistet werden soll, darüber hat sich offenbar bisher niemand Gedanken gemacht.
Abschliessend noch eine Frage: Wie kann die Baukommission einer Gemeinde ein Baugesuch gut heissen (Préavis favorable), bei dem nicht einmal grundlegende gesetzliche Bestimmungen, wie Mindestgrössen von Zimmern, berücksichtigt wurden, und es den Einsprachen der Einwohner überlassen, derartige Mängel aufzuzeigen und eine Korrektur einzufordern?
Für weitere Informationen zu diesem Projekt haben wir eine zusätzliche Seite eingerichtet. Bitte klicken Sie hier.
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