Donnerstag, 13. Oktober 2016

Quel succès! Welch ein Erfolg!

Aux signataires de l’opposition collective contre le nouveau PAL de Villarepos

An die UnterzeichnerInnen der Kollektiv-Einsprache gegen den neuen Ortsplan von Villarepos

Quel succès !

Chers cosignataires,

Il y a quelques jours, lors de notre passage à votre domicile, vous avez signé l’opposition collective contre le nouveau PAL de Villarepos. Aujourd’hui, nous nous réjouissons de vous communiquer que nous avons récolté un total de 57 signatures. Lundi, 10 octobre, l’opposition a été remise au Conseil communal.

Selon nos informations, à part l’opposition collective, plusieurs oppositions personnelles ont été déposées. Nous pensons avec confiance que les demandes de plus de 60 opposants « porteront leurs fruits ».

Georges Herren prend en charge «l’engagement juridique» de l’opposition.

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Welch ein Erfolg!


Liebe Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner

Vor einigen Tagen haben Sie die Kollektiv-Einsprache gegen die Vorlage des neuen Ortsplans (PAL) unterschrieben. Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass hervorragende 57 Unterschriften zusammen gekommen sind. Am Montag konnte die Einsprache an den Gemeinderat eingereicht werden.

Nebst der Kollektiv-Einsprache sind unseres Wissens auch noch einige individuelle Einsprachen eingereicht worden. Wir dürfen also zuversichtlich sein, dass die Anliegen der über 60 Personen Früchte tragen werden.

Georges Herren übernimmt die rechtsverbindliche Vertretung der Einsprache.








Samstag, 8. Oktober 2016

La Modification no 14 - le loup déguisé en agneau



La modification n° 14 dans le rapport de la révision générale du PAL semble être insignifiante à première vue: la mise en conformité du RF 2160, le transfert du RF 2153 (2'486 m²) de la zone agricole en zone à batir, mais seulement la moitié constructible, car une partie est destinée à la plantation et la protection d'un verger ....




Mais c'est une erreur!

La mise en zone de l'article RF 2153 pourrait avoir des lourdes conséquences:

La mise en zone VIL du RF 2153 signifie, qu'un immeuble d'une hauteur de 11.5 mètres à toit plat (4 étages!) pourrait être construit sur la partie constructible du terrain. On pourrait y construire 15 appartements sans problèmes, si les places de stationnement vont être réalisés dans un parking  sous-terrain. Cette construction est hors du périmètre de protection du site construit et les préscriptions particulières (annexe 1 du RCU) ne s'appliquent pas!


Les détails:

Les deux terrains RF 2153 et RF 2160 qu'on aimerait transférer de la zone agricole (AGR) en zone village (VIL) ont une surface totale de 4'272 m². Mais le dézonage concerne seulement 3'885 m². Où sont donc partis les 387 m² ?

Sur l'article 2160 (1'786 m²) se trouve un petit chalet en bois depuis des nombreuses années. C'est la maison d'une famille qui y vit depuis longtemps. La mise en zone village de cet article RF 2160 est une mise en conformité et donc tout à fait correcte et souhaitable. Mais la raison pour laquelle cet article ne devrait être transféré que partiellement dans la zone VIL et que la partie à coté de la maison d'une surface de 387 m² doit rester dans la zone agricole bien que la surface est revêtue en pavé ou en asphalte (selon rf public) n'est pas compréhensible.

Le terrain adjacent, le  RF 2153 qui mesure 2'486 m² et qui est en possession d'une famille originaire et influente de Villarepos, devrait par contre être transféré entièrement de la zone AGR dans la zone VIL, bien que sur ce terrain il n'y eût jamais une maison - à l'exception des ruchers, qui ont "disparu" d'un jour à l'autre il y a quelques mois en arrière.

La partie supérieure (au nord) de l'art. RF 2153 doit rester "non constructible" à l'exception de cabanons de jardin et au moment de la construction sur la partie inférieure du terrain, il est prévu qu'un verger serait planté et les arbres fruitiers existants doivent être protégés. (Pourquoi pas avant?). Au lieu de laisser la partie supérieure du terrain dans la zone agricole (comme dans l'exemple à coté), on a fait un grand effort en créant exprès pour une partie du terrain RF 2153 un secteur à prescriptions particulières (n° 2)!

Dans le nouveau règlement d'urbanisme communal (RCU) on y trouve dans l'Art. 17 Zone village (VIL) al.  9 "Secteur à prescriptions particulières 2" ce qui suit:
  • Aucune construction n'est autorisée, à l'exception de cabanons de jardin.
  • Un verger doit être planté au plus tard au moment de la construction de la partie constructible de l'art. 2153 RF. 
Quel effort extraordinaire pour trouver une solution pour ce problème qu'on aurait pu éviter si on avait tout simplement renoncé à mettre la partie supérieure de l'art. 2153 dans la zone VIL et l'avait laissé dans la zone AGR. Je n'aimerais pas savoir combien ce changement à couté (point de vue heures de travail/honoraire des ingénieurs mandatés ...). Mais quelle est la motivation pour cette procédure? Quel est l'avantage pour les propritaires du terrain?

Selon mon impression, la raison est évidente: Les env. 1'000 m² "non constructible" du RF 2153 font partie de la surface qui est décisive pour la calculation de l'IBUS et de l'IOS! C'est à dire: le prix de vente de l'art. RF 2153 augmente de manière considérable, bien que seulement la partie inférieure est déclaré comme "constructible". Quel inégalité de traitement comparé aux propriétaires de l'art. 2160!

Mais, ce n'est pas tout: A part de la circonstance que ce dézonage n'était pas prévu dans la conception directrice communale de la révision du PAL et qu'il se base uniquement sur la demande des propriétaires de l'art. RF 2153 - il a même été renoncé à incluire ce terrain dans le perimètre de protection du site construite!


La ligne avec les points lilas sur le PAL ignore les art. 2160 et 2153! Les conséquences: les préscriptions particulières de l'annexe 1 du RCU ne s'appliquent pas. La construction d'un toit plat est possible, ce qui permet de profiter du maximum de la "hauteur du bâtiment" qui n'est plus limitée par la hauteur de la faîte, mais correspond à la hauteur de la façade. Si on réalise les places de stationnement au sous-terrain, on arrive à construire sur quatre étages.

En plus, vu que toute la surface de l'art. 2153 est décisive pour la calculation de l'IOS, on pourrait en principe construire un immeuble qui s'étend sur  une surface de 1'142 m² (IOS: 0.50) et créer une surface de planchers de 2'742 m² (IBUS 1.20)! Et tout cela sur une surface "constructible" d'environ 1'200 m².

Il sera donc possible de construire un immeuble locatif d'une dimension énorme avec au moins 15 appartements, si le terrain est vendu à un investisseur qui va profiter du maximum de ce qui est réalisable sur ce terrain.

Si cette modification du PAL sera autorisée tel quel, une opposition à un tel projet de construction sera en vain: la commune peut/doit se référer sur le RCU et il faudrait accepter toute sorte de construction faute de préscriptions particulièrs pour le RF 2153. En ce qui concerne le RF 2160 je me fais pas des soucis que cet article pourrait être vendu à un investisseur de l'extérieur ...

La remarque dans le RCU que des "cabanons de jardin" peuvent être construites dans le verger protégé du terrain RF 2153 me paraît bizarre .... il s'agit d'un terrain en pente. Quelle est donc la raison pour cette remarque? Est-ce que cela pourrait avoir un lien avec l'obligation légale de créer une place de jeux pour les enfants d'une surface de 20 % du plancher habitable, pour toute construction d'immeuble habitable qui contient 3 appartements  ou plus? Qui sait....



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A tous les habitants de Villarepos qui ne sont pas d'accord qu'une construction d'un immeuble locatif avec 15 (ou plus) d'appartements sur quatres étages avec un toit plât pourrait être construit au bord de la route "La Côte" est prié de s'opposer à cette modification no 14 du PAL révisé.

Les arguments?

  1. Selon les art 93 et 94 al. 1 LATeC, de nouvelles zones résidentielles ne peuvent être prévues que si une desserte minimale en transport publics peut être garantie. Villarepos ne bénéficie pas de cette desserte minimale, car son arrêt du bus est hors catégorie. Villarepos ne peut donc pas créer de nouvelles zones destinées à l'habitat (desserte minimale: 14 courses par jour entre 6:00 et 20:00h). Ce dézonage de l'art RF 2153 n'a rien a voir avec la possibilité de construire une maison pour une ou deux familles. Cette modification est contradictoire au PDR (Plan directeur régional) qui prévoit pour les villages comme Villarepos le maintien du nombre d'habitants et pas une augmentation importante de la population.
  2. La route "La Côte" est étroite. Elle a une largeur de 510 cm seulement. Impossible de croiser avec deux voitures à une vitesse normale. Un trottoir fait défaut. Selon les informations du bureau de planification, ce n'est pas prévu d'élargir cette route ou d'ajouter un trottoir. Avec la création des appartements pour quelques 30 à 50 personnes sur l'art. 2153, il n'y aurait pas seulement une augmentation importante du traffic individuel mais aussi beaucoup plus de piétons sur la route "la Côte" qui devraient marcher sur la route en absence de mesures de securité pour des piétons. Conclusion: ce dézonage qui permet de créer un nombre important d'appartements à cet endroit ne fait pas de sens et n'est pas souhaitable. On peut difficilement se défaire du sentiment que les intérêts d'un particulier sont plus importants que l'intérêt de la population de Villarepos dans le cas de ce dézonage prévu pour le RF 2153.

  3. La mise en zone VIL doit être limité sur l'art. 2160 (entièrement) et le périmètre de protection du site construit doit être élargi autour de cet article. 

  4. Si l'art. RF 2153 sera tout de même mise en zone VIL, il doit être inclus dans le périmètre de protection du site construit. C'est important pour préserver l'image du village historique, car la mise en zone du périmètre protégé signifie que des préscriptions particulières en matière de construction s'appliquent (toit couvert de tuiles, etc. ). La partie supérieure du terrain (verger) doit rester dans la zone AGR et les arbres fuitiers existans doivent êtres protégés.

RF 2153:  déstiné pour la construction d'un immeuble locatif de 15 appartements?


L'opposition doit être envoyé par courrier recommandé lundi prochain, 10 octobre 2016. C'est le dernier jour. Veuillez cliquer ici pour trouver un modèle avec des arguments générales.





Die Modifikation Nr. 14: ein Wolf im Schafspelz

Die Modifikation Nr. 14 im Rapport zur Generalrevision des Ortsplans kommt auf den ersten Blick recht unscheinbar daher:



Aber Obacht! Diese Umzonung hat weitreichende Folgen: wenn diese Umzonung tel quel genehmigt wird, bedeutet dies, dass auf dem Grundstück RF 2153 ein 11.5 Meter hoher Wohnblock (vier Stockwerke!) mit einem Flachdach gebaut werden darf! Es könnten dort ohne weiteres 15  neue Wohnungen entstehen, wenn die Parkplätze ins Untergeschoss verlegt  werden.

Doch der Reihe nach:

Die beiden Grundstücke GB 2153 und 2160, die sich aktuell in der Landwirtschaftszone befinden, sollen in die "Zone Village" transferiert werden. Sie haben zusammen eine Fläche von 4'272 m². Die Umzonung betrifft aber nur 3'885 m². Wie kommt das?

Auf dem Grundstück GB 2160 (1'786 m²) steht seit vielen Jahren ein kleines Holzchalet. Es ist das Zuhause einer Familie. Dass dieses Grundstück von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone transferiert werden soll, ist absolut richtig und sinnvoll. Wieso allerdings die 387 m² rechts vom Haus in der Landwirtschaftszone verbleiben sollen, ist nicht nachvollziehbar. Diese Fläche ist nämlich nicht Teil des Gartens, sondern befestigt bzw. zubetoniert.

Das doppelt so grosse Nachbargrundstück jedoch, das im Besitz einer alteingesessenen einflussreichen Familie ist, soll samt und sonders in die Bauzone transferiert werden, obwohl auf diesem Grundstück noch nie ein Wohnhaus stand. Nur ein Bienenhaus. Und das ist bekanntlich dieses Frühjahr verschwunden. Der obere (nördliche) Teil des Grundstückes GB 2153 soll jedoch nicht bebaut werden. Anstatt die Hälfte des Grundstücks in der Landwirtschaftszone zu belassen wie beim Nachbargrundstück, hat man dafür extra eine spezielle Zone geschaffen (Secteur à prescriptions particulières 2) und im neuen Gemeindereglement eine Spezialregelung erlassen!

Im Gemeindereglement unter Art. 17 Zone village (VIL) Abs. 9 "Secteur à prescriptions particulières 2" ist Folgendes vermerkt:
  • Aucune construction n'est autorisée, à l'exception de cabanons de jardin.
  • Un verger doit être planté au plus tard au moment de la construction de la partie constructible de l'art. 2153 RF. 
Im schraffierten Teil 2 des Grundstücks soll ein geschützter Obstgarten entstehen, sobald der untere Teil überbaut wird. Im oberen Teil darf nichts gebaut werden - ausser Gartenhäuschen. Unglaublich, dieser Aufwand! Ich möchte nicht wissen, wie viele Arbeitsstunden und Honorarkosten diese Sonderregelung gekostet hat. Was ist der Vorteil für die Besitzer des Grundstücks? Weshalb hat man den oberen Teil nicht einfach in der Landwirtschaftszone belassen?

Die ca. 1'000 m² "non constructible" des Grundstücks GB 2153 dürfen zwar nicht überbaut werden - sie zählen aber für die Berechnung der Geschossflächenziffer (IBUS) und der Überbauungsziffer (IOS) mit! Somit erhöht sich der Wert des Grundstücks massiv. Ich finde dieses Vorgehen ungeheuerlich. Es ist eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich mit den Besitzern des Nachbargrundstücks.

Das ist aber noch nicht alles: Das Grundstück GB 2153 soll offenbar nicht aufgrund von planerischen Überlegungen sondern auf ausdrücklichen Wunsch der Besitzer (steht so im Rapport des Ingenieurbüros!) von der Landwirtschaftszone in die Bauzone mit der höchsten Dichte transferiert werden. Und man hat darauf verzichtet, den Perimeter der geschützen Dorfzone auf dieses Grundstück auszuweiten!

Die Linie mit den violetten Punkten auf dem Plan klammert dieses Grundstück aus: das hat weitreichende Konsequenzen für dessen Überbauung. Es bedeutet nämlich, dass die speziellen Vorschriften (Form des Dachs, Ziegelbedeckung, etc. ) nicht zur Anwendung gelangen. Die Gebäudehöhe definiert sich somit nicht durch die Höhe des Dachfirsts, sondern entspricht der Fassadenhöhe, so dass es möglich wird, vier Stockwerke zu bauen!

Das ganze Grundstück GB 2153 ist 2'285 m² gross. Es könnte also eine Fläche von maximal 1'142 m² (IOS: 0.50) zubetoniert werden! Theoretisch könnte dort ein riesiger, vierstöckiger Wohnblock (11.5 Meter hoch) mit einem Flachdach entstehen mit einer Geschossfläche von maximal 2'742 m² !

Was heisst schon "theoretisch". Wenn der Besitzer das Grundstück an den Meistbietenden verkauft, wird der neue Besitzer ohne jeden Zweifel ein Investor sein, der das Maximum aus dem Grundstück herausholt, was gesetzlich zulässig ist. Und die Gemeindebehörde wird - wie im Falle der drei anderen Bauvorhaben im Dorfzentrum - mit den Schultern zucken und sagen: "wir können nichts dagegen tun, da die Bauvorschriften das erlauben und respektiert werden!"

Da im geschützten Obstbaumgarten des Grundstücks GB 2153 die Konstruktion von "Gartenhäuschen" (am Hang!) ausdrücklich erlaubt ist, spricht wohl nichts dagegen, dort dereinst den Kinderspielplatz zu bauen, der gemäss der kantonalen Baugesetzgebung bei Mehrfamilienhäusern einer gewissen Grösse mindestens 20 % der Wohnfläche betragen muss ...

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Wer dagegen ist, dass an der Route "La Côte" ein vierstöckiger Wohnblock mit Flachdach und mindestens 15 Wohnungen entstehen kann, soll bitte Einsprache gegen die Umzonung Nr. 14 im neuen PAL erheben!

Die Begründung?

  1. Villarepos gehört wegen seiner mangelhaften Erschliessung an den öffentlichen Verkehr nicht zu denjenigen Orten im Seebezirk, die dazu bestimmt sind, ihre Wohnbevölkerung zu erhöhen! Diese Umzonung widerspricht dem PDR (Plan directeur régional) komplett.
  2. Die Strasse "La Côte" ist nur 5.10 Meter breit. Die Autos können nicht normal kreuzen und es gibt kein Troittoir. Es ist gemäss Auskunft des Ingenieurbüros auch nicht vorgesehen, diese Strasse zu verbreitern bzw. ein Trottoir zu bauen. Das wäre mit einem enormen Aufwand verbunden (Abriss der Stützmauer, Landenteignung etc. ) Wenn auf dem Grundstück GB 2160  aber Wohnraum für 30 - 50 Personen entstehen soll, bedeutet dies nicht nur eine massive Zunahme des Autoverkehrs, sondern auch eine massive Erhöhung der der Anzahl von Fussgängern, die auf der Fahrbahn mit noch mehr Autoverkehr vom Wohnblock zur Busstation laufen müssen. Fazit: Diese Umzonung ist widersinnig und von der planerischen Logik her nicht nachvollziehbar. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die persönlichen Interessen eines Landeigentümers über diejenigen des Gemeindewohls gestellt werden.
  3. Die Umzonung muss auf das bereits bebaute Grundstück GB 2160 beschränkt werden und der geschützte Dorfperimeter (= spezielle Bauvorschriften) muss auf dieses Grundstück ausgeweitet werden.
  4. Sollte das Grundstück 2153 tatsächlich umgezont werden, muss die Linie des geschützten Dorfperimeters mit den speziellen Bauvorschriften (Ziegeldach anstatt Flachdach, etc.) zwingend um dieses Grundstück herum erweitert werden. Der obere Teil ist in der Landwirtschaftszone zu belassen und die bestehnden Obstbäume sind zu schützen.

Hier könnte dereinst ein vierstöckiger Wohnblock mit Flachdach entstehen


Die schriftliche Einsprache muss per Einschreiben spätestens am Montag, 10. Oktober 2016, abgeschickt werden.





Sonntag, 2. Oktober 2016

Die Mogelpackung "RMD" am Rande von La Fayaula

Im Entwurf des neuen Gemeindereglements zum revidierten PAL wurden nicht nur neue Bauzonen kreiert, man hat auch gleich, natürlich alles zum Wohle von Villarepos, die Ausnützungsziffer (IBUS) und die Überbauungsziffer (IOS) drastisch erhöht. Dabei soll das Wort "Moyenne" in der neuen Zone RMD, die unter anderem im Norden von La Fayaula entstehen wird, offenbar vorgaukeln, dass es sich ja eigentlich nur um beschauliche Einfamilienhüsli oder Zweifamilienhäuser handeln kann, die künftig dort gebaut werden. Doch weit gefehlt!

Schauen wir uns die Fakten an: Der bisherige, im Gemeindereglement festgelegte IBUS lag in der Kernzone (CVS) bei 0.65. Das heisst, dass zum Beispiel auf einem Grundstück von 1000 m² eine Bruttogeschossfläche (die Summe aller Geschossflächen eines Hauses, inkl. Keller, Treppen etc.) von max. 650 m² errichtet werden durfte.

Diese Ausnützungsziffer wurde im Jahre 2008 mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetzes des Kantons Fribourg durch die Geschossflächenziffer (GFZ) ersetzt und beträgt durch die geänderte Berechnung aktuell nun 0.87.

Der zweite wichtige Wert ist die Überbauungsziffer. Sie besagt, wie viel Prozent der Fläche einer Parzelle überbaut werden dürfen. Der Wert betrug für einzeln stehende Wohnhäuser bisher 0.25.

Bekanntlich heisst das neue Zauberwort "Verdichtetes Bauen", und so plant man, in der neuen "Zone Village" VIL (früher CVS), im Grunde also im Dorfzentrum, eine unglaubliche GFZ von 1.20 sowie eine verdoppelte IOS von 0.5 zuzulassen. Mit anderen Worten - mitten in Villarepos, einem Zentrum ohne Einkaufsmöglichkeiten und nicht nennenswertem ÖV, können plötzlich noch weitaus mehr Wohnungen auf engstem Raum entstehen als bisher. Wie sich solche riesigen Mehrfamilienhäuser (mit einer Höhe bis zu 11.5 m) in das geschützte Ortsbild des Dorfes mit seinen historischen Bauernhäusern einfügen sollen, bleibt ein Rätsel.


La Fayaula (gelb) und die neue Bauzone im Norden
Nun könnten die Einwohner in La Fayaula der Meinung sein, das ginge sie nicht so viel an, denn schliesslich befindet sich die neue Bauzone "Route de Faoug" im Norden des Quartiers in der Zone mittlerer Dichte (RMD). Ist das so? Ein Blick in den Entwurf des neuen Reglements sagt etwas Anderes: Im geplanten Quartier "Route de Faoug" beträgt die Geschossflächenziffer 1.20, genau wie im Zentrum, und die Überbauungsziffer ist mit 0.4 nur geringfügig niedriger!

Also auch hier jede Menge Platz für neuen, verdichteten Wohnraum. So weit, so schlecht. Aber es geht noch weiter. Für das Quartier gibt es eine gesonderte Bestimmung, die besagt, dass Parkplätze für alle Wohngebäude zu zwei Dritteln unterirdisch angelegt werden müssen. Möchten Sie also ein Ein- oder Zweifamilienhaus, so wie es auf der "Info-Veranstaltung" am 22. Juni suggeriert wurde, mit Platz für wenigstens zwei Autos bauen, müsste eines der Fahrzeuge schon in den Keller.

Doch halt - Einfamilienhaus? Da steht noch etwas in Artikel 18 des neuen Gemeindereglements von Villarepos: Neue Gebäude müssen sich nach Art. 56 des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz richten. Und dort ist von zusammengebauten Einzelwohnhäusern, wie Reihenhäusern oder Terrassenhäusern die Rede, die mindestens vier Wohneinheiten aufweisen müssen. Aufgrund der beschriebenen Parkplatzbestimmung gehört dazu dann jeweils eine grosse Tiefgarage.

Da man sich mit dem Begriff der "Gebäudehöhe" im Entwurf zum Gemeindereglement um die offiziellen Begrifflichkeiten "Gesamthöhe" und "Fassadenhöhe" herum manövriert hat und es zudem keinerlei Festlegungen über Art und Weise der Dächer oder maximale Anzahl der Geschosse gibt, kann man sich "schöne" 9,5 m hohe Quader mit Flachdächern vorstellen, deren Mieter dann eine tolle Aussicht auf den Murtensee haben mögen. Schade nur für die anderen Anwohner in La Fayaula, die stattdessen künftig den Anblick der neuen Gebäude zu ertragen haben.

Man kann dieses Projekt befürworten oder auch nicht - aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass an der "Séance d'information à la population" vom 22. Juni 2016 klar kommuniziert worden wäre, dass im Dorf Villarepos auf rund 19'500 Quadratmetern zwei neue Quartiere mit Terrassen- und Reihenhäusern entstehen sollen. Denn das neue Quartier "Fin de Vernay" liegt auch in der neuen Zone RMD. Dort sollen sogar sämtliche Parkplätze in den Untergrund verlegt werden. Dieses Quartier, das am Dorfrand Richtung Donatyre geplant ist, liegt unterhalb einer bekannten nappe phréatique (Grundwasser), Ursprungsort mehrerer Quellen.  Was die Folgen sein werden, wenn in diesem sensiblen Gebiet fünf Meter tief in die Erde gegraben wird, hat sich vermutlich niemand überlegt. Es könnte das Aus für die Quelle bedeuten, die den Dorfbrunnen speist. Mehr dazu später.



Samstag, 1. Oktober 2016

Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Villarepos

Haben Sie den Rapport zur Generalrevision des Zonenplans von Villarepos schon konsultiert? Eine sehr interessante Lektüre. Auf Seite 13 ist mein Blutdruck kurz in die Höhe geschnellt ...

Das Planungsbüro hat eine Prognose für die Bevölkerungsentwicklung von Villarepos erstellt. Es geht davon aus, dass bis ins Jahr 2028, also in 12 Jahren, ungefähr 660 Menschen in Villarepos und Chandossel wohnen werden. Diese Prognose stützt sich auf die Bevölkerungsentwicklung der letzten 15 Jahre.

Evolution population de Villarepos
Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass die für das Jahr 2028 prognostizierte Bevölkerungszahl nach einer kurzen Überschlagsrechnung bereits in zwei Jahren erreicht sein wird, wenn es nach dem Willen des Gemeinderats geht! Und zwar ohne dass auch nur ein einziges neues Bauvorhaben ausgeschrieben wird. 

Bis in zwei Jahren, also Ende 2018, Anfang 2019 wären die drei von der Gemeinde bewilligten Mehrfamilienhäuser im Dorfzentrum von Villarepos nämlich bezugsbereit gewesen, wenn keine Einsprachen eingegangen wären. Das sind 23 Wohnungen.

Rechnet man für die zehn 4-Zimmer-Wohnungen mit einer Belegung von mind. 3 Personen (30), für die acht 3-Zimmer-Wohnungen mit 2 Personen (16) und für die fünf 2-Zimmer-Wohnungen mit je einer Person (5), ergibt das schon 51 Neuzuzüger. Es ist zudem ein realistisches Szenario, dass die winzigen (und somit günstigen) Wohnungen im Siebenfamilienhaus auf RF 2133 vom Kanton für die Unterbringung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen angemietet werden. In diesem Falle könnten in diesem Haus dereinst alleine schon 22 Menschen leben, wenn die grösseren Wohnungen an Familien mit 1 bis 3 Kindern vermietet werden und in den beiden 2-Zimmer-Wohnungen je ein Paar einzieht.

Rechnet man das Dreifamilienhaus im oberen Dorfteil Richtung Donatyre dazu, das sich bereits im Bau befindet, können wir spätestens im Jahr 2018 den 700. Einwohner von Villarepos und Chandossel begrüssen! Aktuell zählt die Gemeinde nämlich schon ca. 604 Einwohner.

Geht es nach dem Willen des Gemeinderats, soll das Grundstück Nr. 2153 von Hubert Carrel an der Route La Côte (dort wo früher die Bienenhäuser standen) von der Landwirtschaftszone in die Bauzone mit der höchsten Verdichtung überführt werden. Nach Abzug der Obstbaum-Hostet, die erstaunlicherweise erst entstehen soll, wenn das Grundstück bebaut wird, bleibt eine Fläche von mindestens 1'200 m² übrig. Wenn er an einen Investor verkauft, werden dort nochmals mindestens 15 Wohnungen entstehen.

Und nun rechnen Sie mal aus, wieviel Wohnraum auf den beiden geplanten Überbauungen "Fin de Vernay" (10'310 m²)  und "Route de Faoug" (9'252 m²) entsteht, wenn diese beiden Zonen wie im revidierten PAL vorgesehen in die Bauzone RMD transferiert werden! Der IBUS beträgt dort auch maximal 1.20, der IOS 0.40. Das bedeutet, dass auf einer Fläche von  7'824 m² (von 19'562 m²) in der Zone RMD Wohngebäude erstellt werden dürfen und eine Geschossfläche von 23'474.4 m² entsteht Umbaute Fläche besteht. Werden diese beiden Zonen wie geplant in den nächsten fünf Jahren überbaut, könnten dort zahlreiche neue Wohneinheiten entstehen, so dass wir in Villarepos voraussichtlich in absehbarer Zeit den 1'000 Einwohner feiern dürfen.

Das Planungsbüro, das diese zweifelhafte Prognose zur Bevölkerungsentwicklung erstellt und gleichzeitig die Ein- bzw. Umzonung von 20'000 m² Bauland und die Erhöhung des IBUS (GFZ) auf 1.20 ausgearbeitet hat, rechnet offenbar mit einer ausserordentlich hohen Sterberate in der Ruppertswiler Bevölkerung ...

Villarepos will anscheinend ein zweites Lugnorre werden. Wollen wir das wirklich? Sind wir überhaupt gefragt worden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Mehrheit im Dorf diese starke Bevölkerungsentwicklung wirklich befürwortet.

Bereits die aktuellen Bauprojekte mit ihren 50 zusätzlichen Parkplätzen werden einen täglichen Mehrverkehr von 100 - 200 Fahrzeugen mit sich bringen. Bleibt zu hoffen, dass die Strasse Richtung Faoug spätestens dann zweispurig ausgebaut sein wird, wenn die ersten Bewohner im neuen Quartier unterhalb der Fayaula einziehen werden. Vom Bauverkehr mag ich gar nicht reden.

Schade. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich nicht nach Villarepos gezogen.

Teile des erwähnten Rapports finden Sie hier ....


Freitag, 30. September 2016

Die "geheime" Sitzung vom letzten Mittwoch ...

Es gibt in der Gemeinde Villarepos etliche Einwohner, die sich mit dem revidierten Zonenplan auseinandergesetzt haben und mit den geplanten Umzonungen nicht vorbehaltlos einverstanden sind. Nachdem von offizieller Seite leider keine Möglichkeit geboten wurde, im Rahmen einer Informationsveranstaltung konkrete Fragen zu stellen und Zonenänderungen öffentlich zu diskutieren, hat eine kleine Gruppe besorgter Bürger die Initiative ergriffen und kurzfristig ein Treffen organisiert, um sich auszutauschen.

Im Quartier "La Fayaula" wurden Flyer mit einer Einladung verteilt und man rechnete mit dem Erscheinen einer Handvoll interessierter Personen. Offenbar hat der Gemeindrat von dieser "Verschwörung" der PAL-Gegner Wind bekommen: er erschien IN CORPORE, ohne dass man ihn explizit dazu eingeladen hätte. :-) 

Schliesslich fanden sich in dem kleinen Raum unter der Kirche neben dem Lokal der Gemeindeversammlung geschätzte zwei Dutzend interessierte Personen ein!



An diesem Mittwochabend fand zum ersten Mal überhaupt eine Diskussion zum revidierten PAL statt und ich hätte mir gewünscht, dass diese im Rahmen einer öffentlichen (von der Gemeinde organisierten!) Fragestunde stattgefunden hätte. 

Der Syndic hat übrigens abgestritten, an der Vorinformation vom 22. Juni 2016 eine öffentliche Fragestunde in Aussicht gestellt zu haben! Ich bin allerdings nicht die Einzige, die das anders verstanden hat.

Offensichtlich wollte der Gemeinderat eben gerade KEINE ÖFFENTLICHE DISKUSSION zur demografischen Entwicklung der Gemeinde führen. Der demokratische Prozess ist so im Keim erstickt worden und man hat sich darauf beschränkt, am letzten Donnerstagabend persönliche Fragen zu einem "fait accompli" (einem "pfannenfertigen" PAL) in einem bilateralen Rahmen zu beantworten.

Es hat sich am Mittwochabend bestätigt, dass es im Prinzip zwei Hauptgruppen gibt, deren Interessen diametral auseinander gehen:

Auf der einen Seite stehen diejenigen Bürger, die den Charakter und den ländlichen Charme der Gemeinde bewahren möchten und denen die Erhaltung des historischen Ortsbilds am Herzen liegt. Sie setzen sich für eine moderate Bevölkerungsentwicklung ein. Es wurde aus dieser Gruppe auch die Besorgnis geäussert, dass die Infrastruktur der Gemeinde einer Erhöhung der Bevölkerungszahl von  10 - 20 % gar nicht gewachsen wäre. Als Beispiel wurde die STEP (ARA) erwähnt, die ja schon heute ihre Kapazitätsgrenze erreicht habe. 

Dieses Argument wurde von Hubert Carrell und vom Syndic vehement bestritten. Die STEP sei auf eine Bevölkerungszahl von 750 Personen ausgerichtet.

Die zweite Interessengruppe - quasi die Behördenseite - setzt sich dafür ein, dass die Bevölkerung von Villarepos weiter wächst und neue Bauvorhaben realisiert werden können. "Entwicklung" und "Verdichtung" sind die grossen Zauberworte. Sie befürworten den Bau grosser Mehrfamilienhäuser im Dorfzentrum und haben dafür gesorgt, dass die Ausnützungsziffer in der Kernzone im revidierten Ortsplan von
0.87 (bis 2008: 0.65) auf 1.2 erhöht und die Überbauungsziffer von 0.25 auf 0.50, also verdoppelt wird.


Unser Gemeindepräsident hat diesbezüglich am 23. September 2016 gegenüber der Zeitung "La Liberté" gesagt, dass es im Dorf ein paar Leute gäbe, die den Status Quo bewahren möchten. Das sei aber unrealistisch. Das Gesetz erlaube es, verdichtet zu bauen und ein Dorf, das keine neuen Bauprojekte ermöglichen könne, riskiere auszusterben ...

Jedem seine Meinung - aber meiner Meinung nach ist das ein "Totschlagargument" und ich kann die Logik dahinter nicht erkennen. 

Wenn eine betagte Person stirbt, wird das Haus nicht lange leer bleiben und die alten Bauernhäuser im Dorfzentrum mit ihren grossen Scheunen können irgendwann einmal ausgebaut werden. Herr Carrell hat sich beklagt, dass die Jungen im Dorf ja keine Möglichkeit hätten, hier Bauland oder Wohnraum zu finden und später hat er zugegeben, dass er selber Bauland hortet für seine Enkelkinder...

Muss denn wirklich auf Biegen und Brechen in den nächsten zwei bis fünf Jahren jede freie Fläche verbaut werden? Ich habe dafür kein Verständnis. Wenn die Zeit reif ist und meine Kinder in einem Alter sind, in dem sie eine Familie gründen und sich hier niederlassen möchten, kann ich immer noch den Dachstock ausbauen oder das Haus vergrössern oder wegziehen an einen Ort, wo ich zu Fuss einkaufen kann und ihnen das Haus überlassen.

Villarepos wird nie eine Infrastrukur haben, die es möglich machen wird, auf ein privates Verkehrsmittel zu verzichten. VOLG wird kaum eine Filiale eröffnen und die Post wird nicht ins Dorf zurückkehren, wenn die Einwohnerzahl von heute 600 auf 750 Personen ansteigt! Das ist der Lauf der Zeit und diese Entwicklung hat nichts mit der Einwohnerzahl zu tun!

Ich bin einigermassen zuversichtlich, dass Villarepos nicht so schnell "aussterben" wird, auch wenn keine Mehrfamilienhäuser mit günstigen Mietwohnungen gebaut werden. 

Allerdings ist zu befürchten, dass diejenigen unter uns, die von auswärts gekommen sind und sich ganz bewusst in Villarepos niedergelassen haben, weil sie die Natur und die Ruhe hier schätzen, dem Dorf den Rücken zukehren und ihre Häuser verkaufen werden, wenn sich das Dorf so entwickelt, wie das im neuen PAL vorgesehen ist. 

Aber ich bin vom Thema abgekommen: 

Zurück zum Mittwochabend: Einer, der sich vehement für den Erhalt des ländlichen Charakters und für eine moderate, harmonische Entwicklung von Villarepos einsetzt, ist Georges Herren von Villarepos. Er hat als Erster das Wort ergriffen und den Anwesenden ausführlich dargelegt, weshalb diese Revision des PAL seiner Meinung nach abzulehnen ist.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für eine Opposition, aber in erster Linie ist es stossend, dass diese Revision des Zonenplans quasi unter Ausschluss der Öffentlichlichkeit stattgefunden hat! Die Gemeinde ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Art. 4 RPG) verpflichtet, die Bevölkerung bei der Überarbeitung des PAL mit einzubeziehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde haben ein demokratisches Grundrecht und ein ureigenes Interesse daran, die Entwicklung ihrer Wohngemeinde mitbestimmen zu können. Statt dessen bestimmt eine kleine Gruppe von Personen eigenmächtig, in welche Richtung diese Entwicklung gehen soll.

Georges Herren hat die Anwesenden motiviert, den revidierten PAL abzulehnen und Einsprachen zu machen. Er hat seine eigene Einsprache kopiert und interessierten Personen zur Verfügung gestellt. 

Ich unterstütze dieses Anliegen. Es gibt mehrere Punkte, die mich am revidierten PAL sehr stören und ich werde hier in Kürze ein paar Argumente auflisten. 

Wer selber keine Beschwerde schreiben möchte aber mit dem neuen Ortsplan nicht einverstanden ist, kann sich an einer kollektiven Einsprache beteiligen. 

Wenn Sie in Ihrem Namen einen eigene Einsprache verfassen möchten, können Sie dieses Muster verwenden und beliebig mit eigenen Argumenten ergänzen.

Wir können Ihre Daten auch in ein Dokument einfügen und Ihnen ein unterschriftsreifes Exemplar mailen oder ausdrucken, wenn Sie uns Ihre Daten per Email schicken: village.villarepos(at)gmail.com

Nehmen Sie sich die Zeit und setzen Sie sich aktiv mit dem neuen Ortsplan auseinander. Seien Sie sich bewusst: Wenn der revidierte PAL in der aktuellen Fassung genehmigt wird, hat dies weitreichende Konsequenzen und Villarepos wird sich massiv verändern.


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Article publié dans "La Liberté" du 23 septembre 2016

 


La séance "conspirative" de mercredi dernier...


Parmi les habitants de la commune de Villarepos, il y a l’une ou l’autre qui n’est pas tout à fait d’accord avec le résultat de la révision du PAL. Une petite groupe d'habitants a donc décidé de se rencontrer mercredi passé dans la salle sous l’église pour discuter les différents points de cette révision du Pal qui leur font « mal au ventre ».

Des Flyers ont été distribué dans le quartier de la Fayaula pour faire de la publicité et motiver les gens intéressés à participer à la séance.


Cette rencontre "conspirative" des adversaires du nouveau PAL n’est pas restée en secret bien évidemment et ...
le Conseil Communal a fait l’honneur de sa visite in corpore sans qu’il aurait fallu l’inviter ! J  


Villarepos


Quelques 25 à 30 personnes se sont donc réunis dans la petite salle et une discussion vive et parfois émotionnelle s'est déroulée. Je trouvais dommage que cela n’a pas pu avoir lieu dans le cadre d’une soirée d’information OFFICIELLE (organisé par la Commune!) et ouverte à toute la population de Villarepos et Chandossel!


Il s'est avéré mercredi passé, qu’il y a en principe deux groupes, dont les opinions et les intérêts vont dans une direction opposé.

 D'une côté, il y a celles et ceux qui aimeraient garder le village tel qu’il est, qui apprécient la tranquillité, la nature, l’aspect rural et qui préféraient un développent modeste au regard de l’augmentation de la population. Le patrimoine historique leur tient au cœur et ils craignent, que l’infrastructure du village n’est pas suffisante pour accueillir une centaine d’habitants en plus et qu'un tel développement n'est pas souhaitable.

Villarepos
Et il y a l’autre groupe – représenté par certains membres du Conseil Communal et M. Hubert Carrell – qui veut créer des nouvelles zones de construction pour attirer des habitants d’extérieur, qui voit le bonheur qu’en développement du village. Ce deuxième groupe est favorable à la densification au centre village et qui veut augmenter l'IOS de 0.25 à 0.5 et l'IBUS de 0.87 à 1.2 ce qui permet de construire des immeubles collectifs volumineux. Ceux, qui sont d’avis – comme notre Syndic s’est exprimé dans un interview dans "La Liberté" – que le village risque de mourir, si on ne continuera pas à le développer en créant des nouvelles zones à bâtir …  

A chacun son avis – mais selon mon avis, c’est un argument- massue et je ne suis pas en mesure d’apercevoir la logique.

Toute façon, la maison de mes grands-parents n’est pas restée vide après leur mort ... et les anciennes fermes du village avec leurs grandes volumes peuvent être aménagées avec des appartements ou transformés dans un habitat intergénérationnel. Mai cela ne doit pas être réalisé tout-de-suite ou dans les prochains deux à cinq ans ! Lorsque nos enfants ou petits-enfants seront adultes et prêts à fonder leur propre famille, il y aura la possibilité d’aménager des combles, d’agrandir les maisons familiales ou de leur rendre nos maisons et de nous orienter vers un lieu avec une meilleure infrastructure si nous sommes plus en mesure de conduire.

Villarepos n’aura jamais une infrastructure suffisante pour renoncer à un moyen de transport privé, VOLG ne viendra pas ouvrir une succursale dans le village et il n’y aura pas de nouveau une poste, si le nombre d’habitants augmente de 600 à 750 personnes. Toutefois, je suis optimiste que ce village ne va pas mourir si on renonce à construire des immeubles.

Par contre, je crains que celles et ceux qui vont être atteints des nuisances du trafic supplémentaire et qui ne supportent pas voir disparaître tout ce qui a fait le charme de ce village, vont tourner le dos à la commune et vendre leurs maisons.

Mais, je me suis écarté du sujet ... 
Parmi les habitants, qui s’engagent à préserver le caractère rural du village, le patrimoine historique et les espaces vertes et qui préfèrent un développement harmonieux, il y a Georges Herren de Villarepos.

Il a pris la parole et il a expliqué en détail pourquoi il est d’avis qu’il faut absolument refuser ce projet de révision du PAL. Il a mis à disposition le texte de son opposition et il a encouragé tout le monde de suivre son chemin et de s’opposer à ce projet de PAL ou de participer à une opposition collective.  

Vous avez le droit de copier le texte de son opposition et de l'utiliser tel quel ou d'ajouter encore vos arguments.Veuillez cliquer ici

Si vous souhaitez recevoir une opposition prêt à signer avec vos données personnelles, veuillez nous envoyer un email: village.villarepos(at)gmail.com et vous allez recevoir un document pdf.


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Article publié dans "La Liberté" du 23 septembre 2016

 

Freitag, 23. September 2016

Panique de fusion

Avant que les plaquettes-souvenir et les brochures commémoratives consolent les citoyennes et citoyens de Villarepos de „l’enterrement“ de leur commune, nos autorités politiques essayent, à la grande vitesse, de mettre en place toutes sortes de choses.

La révision du PAL attend depuis quelques années. En vigueur depuis 18 ans, il en a subi une petite en 2004. En réalité, cette révision aurait dû être faite depuis longtemps déjà. A plusieurs reprises, les autorités communales en ont parlé aux assemblées communales, mais rien n’a été fait. Tout à coup, juste quelques mois avant l’entrée en vigueur de la fusion, la révision du PAL devient prioritaire.

Une convocation du Conseil communal nous invite à une « séance d’information à la population » sur la révision du PAL, pour le 22 juin 2016.

Il est souligné qu’aucun procès-verbal ne serait établi. Toutefois, un membre de l’autorité communale s’est efforcé, avec zèle, de prendre les notes de tout ce qui a été évoqué durant la séance. Si, au final, il n’y a pas de PV, à quoi ça sert?

Le début de la mise à l’enquête du PAL a été annoncé pour le 1er, voire le 15 août 2016. En vain, il a fallu attendre l’ouverture de l’enquête jusqu’au 9 septembre.

En outre, il a été promis que le PAL, en entier, serait publié dans le site de la commune, mais, cela n’a pas été le cas. Le volume du dossier n’excuse pas cette omission car, « là où il y a une volonté, il y a un chemin », ceci d’autant plus qu’il s’agit d’une information importante au service de tout citoyen.

L’ouverture publique de 3 heures pendant la période de l’enquête, en présence du représentant du bureau ARCHAM, dans le petit local du bureau communal, n’est guère acceptable. Il aurait fallu, au moins, une 2ème séance d’une demi-journée, ouverte à tout le monde, afin de permettre la consultation approfondie des dossiers, ainsi que l’obtention de renseignements utiles de l’auteur des plans et du délégué de la commune. Ceci s’avère d’autant plus important que, depuis la séance d’l’information du 22 juin, le PAL a subi des modifications quant à l’affectation des zones artisanales, de construction, d’intérêt général et de la zone libre. Maintenant, à savoir lesquelles!

La seule information que nous ayons pu obtenir depuis le 22 juin, concerne une interview publiée dans les FREIBURGER NACHRICHTEN du 10 septembre, dans laquelle le syndic parle d’un nouveau quartier Fayaulaz (pente direction Faoug) qui devrait voir le jour avec des immeubles et des maisons contiguës d’une hauteur maximale de 10 mètres. En même temps, on apprend que 10'000 m2 d’une zone d’activité artisanale devraient être transformés en zone résidentielle (sans indication de la densité). Enfin, le syndic ne s’attend pas à une grande opposition puisque quelques remarques de propriétaires auraient déjà pu être retenues dans le projet actuel. Lesquelles? (Faut-il être abonné à la FN pour savoir ce qui se passe à Villarepos?)

C’est avec ce peu d’information que le citoyen se voit confronté à la nouvelle édition du PAL. Pire, ce projet n’aurait-il pas été coordonné avec le PAL de la nouvelle commune de Courtepin ? Il est évident, qu’une coordination permet de procéder à des échanges ou remplacements de différentes zones à l’intérieur de la future deuxième grande commune du Lac. Ainsi, la zone centre village entre la route Derrière la Tour et celle de La Côte pourrait être remplacée par une zone de construction à Courtepin. Ce terrain en pente, vert et arborisé ne se prête pas à la construction de 3 immeubles de 6, 7 voire 10 appartements. Et comme cette zone du village est recensée dans l’inventaire des sites protégés d’importance régionale, en catégorie A, elle doit garder son caractère unique. La commune elle-même se sert de cette belle verdure pour présenter un village harmonieux. Ouvrez le site www.villarepos.ch et admirez la belle photo qui orne le début de la présentation. Cette vue, a-t-elle échappée à l’attention de nos édiles?

En conclusion, le résultat de la séance du 22 juin se révèle comme quasiment nul. On a l’impression que les citoyens et contribuables de Villarepos sont considérés comme quantité négligeable. Mais, ceux-ci refusent de jouer ce rôle et ils demandent une transparence complète.

La discrétion qui distingue le Conseil communal se manifeste aussi dans d’autres domaines. Ainsi, par exemple, le début des travaux derrière l’église a été annoncé pour le 6 juin. Jusqu’ici rien ne s’est passé. Enfin, dans un écrit de la semaine passée, le syndic se limite à l’indication d’un délai imprécis « (automne) ». Qu’est-ce qui s’est passé ? Quels sont les motifs ? Le renvoi ou le changement des délais et des affaires promis par le Conseil communal est devenu presque une habitude.

A la veille de la fusion, il semble que la panique a envahi nos autorités. Vite encore, avant que cela ne soit trop tard… Cette manière d’agir est nocive et aboutit à la fausse idée que « nul ne sait ce que sera demain » (citation du syndic). Tout au contraire, nous, nous savons très bien que « les bonnes choses prennent du temps » et que « gouverner c’est prévoir ». Alors!

Donnerstag, 22. September 2016

Top Secret: Mise à l'enquête du nouveau PAL - Publikation des neuen Ortsplans

„Psst!“ … Haben Sie es schon mitgekriegt? - Es gehen Gerüchte um, dass der neue Zonenplan bereits öffentlich aufgelegt ist! Aber nicht weitersagen! Ist streng geheim! ;-)



Wenn das amtliche Bulletin nicht zur Ihrer Lieblingslektüre zählt und Sie den Artikel in den „Freiburger Nachrichten“ zufällig übersehen haben sollten und wenn sie nicht Hundebesitzer sind und regelmässig am Glaskasten der Gemeindeverwaltung vorbeispazieren, könnte es sein, dass Sie es nicht mitgekriegt haben und die Einsprachefrist verpassen!  

Sollte der Informationsabend vom 22. Juni 2016 ohne Sie stattgefunden haben, weil Ihre Kinder an die Soli nach Murten wollten, kann ich Ihnen kurz berichten, wie ich es erlebt habe:
 
Der alte und der neue Zonenplan waren an die Wand des Versammlungslokals gepinnt und man konnte einen ersten Augenschein nehmen und die „zehn“ Unterschiede suchen ... 
 
Der Syndic und weitere Mitglieder des Gemeindrats stellten anschliessend in Anwesenheit eines Vertreters des mit der Überarbeitung des PAL beauftragten Ingenieurbüros in groben Zügen die wichtigsten Änderungen vor: Im Gedächtnis geblieben ist mir unter anderem die geplante Einzonung von ca. 8‘000 m² Bauland unterhalb des Quartiers „La Fayaula“ und die Einzonung der Kuhweide am Dorfende Richtung Fin de Plan oberhalb der Sägerei. Dort, wo bis vor kurzem noch Bienenhäuser standen, die im Frühling in einer Nacht- und Nebelaktion verschwunden sind.
 
Dieses Grundstück soll von der Landwirtschaftszone in die CVS (zone centre village à préscriptions spéciales) verschoben werden. Also in die Kernzone mit der höchsten Ausnützungsziffer (0.87), wo man bekanntlich 11.5 m hohe Gebäude bauen darf. Aufgefallen ist mir zudem, dass diese Zone ausserhalb des geschützten Ortsbildes liegt, so dass noch weniger Einschränkungen hinsichtlich der Architektur zu berücksichtigen wären. Es handelt sich um ein etwa 2‘500 m2 grosses Stück Land und wenn es, wie die drei Nachbargrundstücke, ebenfalls an auswärtige Investoren verkauft wird, könnten dort noch einmal an die 15 Wohnungen und mindestens 40 Parkplätze gebaut werden. Falls niemand Einsprache gegen diese Umzonung erhebt!

Konkrete Fragen zu den geplanten Zonenänderungen wurden vom Syndic explizit abgewiesen mit dem Hinweis, dass dafür zu gegebener Zeit extra ein Informationsanlass stattfinden werde, wo konkrete Fragen beantwortet würden, sobald der neue Ortsplan öffentlich gemacht werde. Der neue PAL könne dann selbstverständlich auch auf der Website der Gemeinde konsultiert werden und natürlich im Gemeindebüro. Die „mise à l’enquête“ wurde für Mitte August in Aussicht gestellt.

Seither warte ich auf das Tout-Ménage mit der Einladung zur öffentlichen Fragestunde! Sie auch? Habe ich eventuell etwas falsch verstanden am Infoabend? Bin ich die Einzige, die sich wundert, dass die Einladung immer noch aussteht?

Wenn man dem Artikel in der FN Glauben schenkt, hat die Fragestunde bereits stattgefunden! Anscheinend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Syndic machte gegenüber der Zeitung die Aussage, dass „einige Bemerkungen von Landeigentümern“ bereits in den neuen Zonenplan eingeflossen seien. Hmmm...  Ich kann mich beim besten Willen an keine Bemerkung erinnern, die am Abend des 22. Juni 2016 geäussert worden sein soll, die so konkret gewesen wäre, dass sie zu einer Änderung des Zonenplans hätte führen können. Es ist daher davon auszugehen, dass Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt in einem bilateralen Rahmen stattgefunden haben.

Und überhaupt: da wird während Monaten in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro ein neuer Zonenplan erarbeitet und der Bevölkerung als fertige Version am 22. Juni 2016 erstmals vorgestellt und dann wird noch einmal daran „herumgebastelt“, um es etwas salopp auszudrücken? Das wirft Fragen auf.

Der Syndic hatte gemäss Zeitungsbericht den Eindruck, dass am 22. Juni 2016 „eine sehr positive Stimmung“ geherrscht habe. Ich habe es anders empfunden. Es herrschte eher eine besorgte Zurückhaltung, da konkrete Fragen zu den einzelnen Umzonungen ja ausdrücklich nicht erwünscht waren. Die Anwesenden wurden wie gesagt auf die geplante Fragestunde vertröstet, so dass die meisten sich auf allgemeine Fragen beschränkten. Wenn ich geahnt hätte, dass dies ein leeres Versprechen ist, hätte ich mich an diesem Abend zu Wort gemeldet!  
 
Oder kommt die Einladung noch? Ich habe mich auf der Website der Gemeinde schlau gemacht und mal unter Actualités nachgeschaut:   
 
Website der Gemeinde Villarepos am 22.09.2016
Fehlanzeige! No news!
Naja, der PAL wird ja schliesslich alle 15 – 20 Jahre überarbeitet, da muss man nicht so ein Aufhebens machen …
 




 


Neuer Versuch mit dem Stichwort PAL über die Suchfunktion auf der Website der Gemeindeverwaltung. Auch nichts! Da erscheint der alte PAL und kein Wort über die Mise à l'Enquête!

Nächster Versuch unter der Rubrik Aménagement du territoire: Nichts! Keine Spur.
 
Ich bin dann schlussendlich doch noch fündig geworden! Ich verrate es Ihnen: Wenn Sie auf der ersten Seite (Accueil) ganz nach unten scrollen, finden Sie in der Spalte links eine kurze Info! Gleich nach den beiden Kästchen mit den Mitteilungen zum neuen Reglement der Kinderspielgruppe „Le Petit Train“ und dem Einschreibeformular! ...








 


















Was für ein "prominenter" Aufmacher auf der Website der Gemeinde! (Ironie aus!)

Erwartungsvoll klicke ich auf den hier links im Bild zu sehenden Link und finde das:
Ich bin perplex! Ist das alles? Soll das etwa die angekündigte öffentliche Fragestunde sein? Im Gemeindebüro? In dem Lokal haben ja gerade mal 10 Leute Platz ... Man scheint sich ja sehr sicher zu sein, dass in Bezug auf den neuen PAL im Dorf alles schon geklärt ist.

Der neue PAL ist übrigens nicht online sichtbar. Die Argumentation ist hanebüchen. Es geht ja nicht darum, den ganzen Ordner mit allen Unterlagen online zu stellen, sondern nur den neuen Ortsplan!

Statt dessen muss man sich dafür nun also persönlich ins Gemeindebüro begeben, was angesichts der Öffnungszeiten für berufstätige Menschen alles andere als einfach zu bewerkstelligen ist!

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, den neuen PAL während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros zu konsultieren, können Sie nach Murten ins Oberamt fahren. Dort kann man den überarbeiteten Ortsplan und die diesbezüglichen Unterlagen ohne Anmeldung täglich zu Bürozeiten anschauen und Kopien verlangen. Noch bis am 9. Oktober 2016.

Haben Sie diese Information auf der Website der Gemeinde vergeblich gesucht? Ich auch!



Bauvorhaben RF 2134


Auf dieser 1'181 m2 grossen Parzelle (Derrière la Tour 22) entstehen laut Baugesuch

6 Wohnungen und 14 Aussenparkplätze

Ausführendes Architekturbüro ist hier VHB Constructions SA.

Wie schon auf dem Bild zu sehen ist, "ziert" auch bei diesem Projekt ein grosser Parkplatz den Bereich entlang der Strasse - mitten im geschützten Ortsbild!

Die uns vorliegenden eingereichten Unterlagen waren mit fehlerhaften Bezeichnungen versehen, der vorgeschriebene Spielplatz müsste 20 % der Wohnfläche ausmachen, was hier nicht möglich ist, weil viel zu wenig freie Fläche vorhanden ist. Die Anordnung der Baute und der Parkplätze ist das Ergebnis des Versuchs, die hohe Ausnutzungsziffer maximal auszuschöpfen und möglichst viele Wohnungen und die erforderlichen Parkplätze auf das Grundstück zu pferchen. Die Berechnung der Parkplätze stützt sich hier korrekterweise auf das zum Zeitpunkt der Baupublikation noch geltende Gemeindereglement.

Ähnlich wie auf Parzelle RF 2132 führt die Dimension der Baute und die Architektur dazu, dass die darunter liegenden Gebäude auf der Strasse La Côte bedingt durch die Topographie und die Gebäudehöhe von 11.5 m optisch komplett "erschlagen" werden. Wir haben hier versucht, dies mit einer eigenen Fotomontage anhand der Profile anzudeuten, wobei die vorgelagerten Terrassen darauf noch gar nicht eingezeichnet sind. Im Parterre sind noch Terrassen vorgesehen, die vermutlich in der "Luft" hängen werden, auf  jeden Fall sind sie so, wie sie auf den Plänen eingezeichnet sind, in der Praxis kaum realisierbar, ohne die alte Stützmauer zu erhöhen, um die steile  Böschung des aufgeschütteten Terrains abzufangen. Die Pläne enthalten widersprüchliche Angaben in Bezug auf die Höhenangaben des natürlichen und des aufgeschütteten Terrains.

Westfassade
Dazu passen die modernen, asymmetrischen Fassaden nicht ins Bild der historischen Bauernhäuser in der direkten Nachbarschaft. Von einem "harmonischen Einfügen ins Gesamtbild", wie es in Art. 125 BRPG und auch im Gemeindereglement  - vor allem für diese Zone - gefordert wird, kann hier wirklich keine Rede sein, zumal das Haus mitten auf der Parzelle steht, während die alten Häuser alle linear der Strasse angeordnet sind.


Die Westansicht ist wirklich erschreckend gross - die Terrassen im Süden sind noch nicht eingezeichnet! - und auch hier liegt die Firsthöhe von der unteren Strasse La Côte aus gesehen weit höher als 11,5 m, obwohl das Terrain hier viel sanfter abfällt. Die Bauvorschriften in der Kernzone CVS führen dazu, dass das Gebäude von der Dimension her alle anderen in den Schatten stellt.

Die alte Käserei, die ja an und für sich auch ein stattliches Gebäude ist, sieht im Vergleich zu der geplanten Baute wie ein zierliches "Spielzeughäuschen" aus.

Lässt sich diese Verschandelung des Ortsbilds von Villarepos noch verhindern? Es sind mindestens drei Einsprachen hängig und es ist ungewiss, wie stark das Projekt überarbeitet werden muss.





Mittwoch, 21. September 2016

Bauvorhaben RF 2132

Dies ist das grösste der drei geplanten Projekte im historischen Dorfzentrum. Für seine

10 Wohnungen und 20 Parkplätze

auf einem nur 1'312 m² grossen Grundstück ist eine Bausumme von CHF 2'182'400 veranschlagt worden, zuzüglich CHF 150'000 für die Aussenarbeiten.

Über Geschmack lässt sich nicht streiten, ein Blick auf die Nordfassade lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob eine derartige Bauweise tatsächlich in ein ISOS-Ortsbild passt.

Wie schon im Beitrag zum Projekt RF 2133 erwähnt, ist eines der Probleme die grosse Anzahl an Fahrzeugen, die auf dem Gelände parkieren werden (in dieser Fotomontage nicht eingezeichnet!) und die selbe Zufahrt nutzen. Bei einer Gassenbreite von 3,50 m ist ein Kreuzen nicht möglich, sodass Rückstaus auf der Strasse "Derrière la Tour" nicht zu vermeiden sein werden. Ein Verkehrskonzept sowie eine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit sind zwingend notwendig!

Für Projekte in dieser Zone ist eine Gesamthöhe für Gebäude von 11,50 m vorgesehen. Als diese Höhe im Gemeindereglement definiert wurde, hat man sich an den alten Bauernhöfen orientiert, die entlang der Strasse "Derrière la Tour" angeordnet sind. Nun ist es aber so, dass das Grundstück RF 2132 entlang seiner östlichen Grenze zwischen dem nördlichsten Punkt (491.5 m) und dem südlichsten Punkt (478.5) eine Höhendifferenz von 13 Metern aufweist! Wer das Dorf kennt, weiss wie stark das Terrain dort abfällt. Wenn man nun mitten in der Böschung vom natürlich gewachsenen Terrain aus gemessen ein 11.5 m hohes Haus in den Hang baut, liegt die Firsthöhe natürlich viel höher von der unteren Strasse aus betrachtet. Auf den Plänen des 10-Familienhauses, dessen Südfassade im übrigen stark an einen Hotelbau aus den 80er Jahren erinnert, sind zwei Dächer eingezeichnet.

Steht man unten auf der Strasse "La Côte", ist der Dachfirst des Hauptgebäudes vom Niveau der Strasse aus gesehen 20.77 m (!) hoch, derjenige des Anbaus immer noch 17.48 Meter höher als die Strasse! Das sind Hochhäuser, die da am unteren Dorfeingang geplant sind und die Bauvorschriften werden ad absurdum geführt, wenn das tatsächlich so bewilligt wird.

Stellen Sie sich vor, wie das aussieht, wenn man von Fin de Plan oder Cormérod herkommend in das Dorf hineinfährt. Auch für die Nachbarschaft ist es eine Zumutung. Wie das alles mit dem geschützten Ortsbild von Villarepos vereinbart werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Leider hat das Kulturgüteramt bereits einen "préavis favorable" ausgestellt!

Und da wären da noch die 20 Parkplätze hinter dem Haus, deren Zufahrt über das Grundstück 2133 führt! Ganz abgesehen vom Mehrverkehr im Dorfzentrum muss man sich mal überlegen, wie das optisch wirkt. Da hätte man im Herzen von Villarepos auch gleich eine mittelgrosse Dennerfiliale hinstellen können!

Zählen Sie mal die parkierten Autos vor einem Einkaufszentrum, wenn Sie das nächste Mal in den Aldi oder ins Milavy Centre fahren und stellen Sie sich mal pysisch die vierzig oder fünfzig Autos vor, die mitten in Villarepos parkieren werden. Und wie das die Ambiance verändern wird. Eine gruselige Vorstellung, nicht wahr?

Und das alles soll dem Dorf Fortschritt und Entwicklung bringen? ...Was ist das für eine Ortsplanung, die den ganzen Mehrverkehr ins Dorfzentrum holt, anstatt die Mehrfamilienhäuser am Dorfrand zu platzieren? Wer denkt sich sowas aus?

Der neue PAL ist öffentlich aufgelegt! Die Einsprachefrist endet am 7. Oktober 2016.

Wer das Dorfzentrum und den Charakter von Villarepos bewahren will, hat jetzt die Gelegenheit, etwas zu bewirken! Machen Sie eine Einsprache und fordern Sie eine Umzonung der drei Parzellen. Es gibt genügend Möglichkeiten in der neuen Gemeinde, solche Bauvorhaben zu realisieren, ohne ein historisches Dorfbild zu ruinieren!